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Hier finden Sie Informationen zu Regeln, die in der Mittelschule Niederwiesa bestehen.

 

 

Hausordnung der Mittelschule Niederwiesa

 In Übereinstimmung mit dem Schulgesetz, der Schulordnung und den Vorschriften zur Aufsichtspflicht gilt an der Mittelschule Niederwiesa folgende Hausordnung, erlassen durch Beschluss der Schulkonferenz am 10. 07. 08 und gültig ab 25. 08. 08.

 § 1 Grundsätze

(1) Schüler und Lehrer beachten die allgemeinen Grundsätze der Höflichkeit und

      Rücksichtnahme.

(2) Niemand darf bei uns mit Wort und Tat angegriffen werden.

(3) Alle Lehrer sind gegenüber allen Schülern weisungsberechtigt und

      aufsichtspflichtig.

(4) Alle Schüler tragen dem Schulalltag entsprechend angemessene Kleidung.

      Kopfbedeckungen sind beim Betreten der Schule/im Unterricht

      abzusetzen.

 § 2 Unterricht

(1) Lehrer und Schüler dürfen während des Unterrichtes nicht gestört werden.

(2) Alle Schüler stehen zum Unterrichtsbeginn auf.

(3) Essen und Kaugummikauen sind im Unterricht nicht gestattet. Ausnahmen

      werden vom Lehrer festgelegt.

(4) Die Benutzung der Toilette sollte während des Unterrichtes die Ausnahme

      bleiben.

(5) Unterrichtszeiten:

         Beginn: 7.45 Uhr         1. Block:           7.45 -   9.15 Uhr

                                                   Pause:                9.15 -   9.35 Uhr

                                                   2. Block:           9.35 - 11.05 Uhr

                                                   Pause:              11.05 - 11.35 Uhr

                                                   3. Block:         11.35 - 13.05. Uhr

                                                   Pause:              13.05 - 13.25 Uhr

                                                   4. Block:         13.25 - 14.55 Uhr (13.25 – 14.10)

                                                                                  oder

                                                   5. Lernblock: 14.10 – 15.40 Uhr

 § 3 Pausen

(1) Während der Pausen sind die Fenster geschlossen, sofern die Klasse nicht durch einen Lehrer beaufsichtigt wird.

(2) Am Ende jeder großen Pause klingelt es 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn vor.  

Unmittelbar nach dem Vorklingeln ist jeder Lehrer und Schüler an seinem Arbeitsplatz und bereitet sich auf den Unterricht vor. Alle nicht zum Unterricht gehörenden Sachen werden in der Schultasche aufbewahrt.

(3) 1. Pause: Für alle Schüler gibt es eine freiwillige Hofpause.

 2. Pause: Alle Schüler halten sich bei entsprechendem Wetter auf dem Hof auf.

Die Hofpause endet 11.25 Uhr, nach dem entsprechenden akustischen Signal gehen alle Schüler in ihr Unterrichtszimmer.

3. Pause: Alle Schüler halten sich im Schulgebäude auf. Der Wechsel des

Schulgebäudes erfolgt zügig.

(4) Während der 2. Pause unterstützen Schüler die Aufsicht.

Die Materialausgabe zur Pausengestaltung erfolgt durch beauftragte Schüler.

Spiel- und Sportgeräte können nur bei Vorlage des Schülerausweises oder

ähnlicher Dokumente ausgeliehen werden.

§ 4 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

(1) Mit Einrichtungsgegenständen der Schule gehen wir schonend um. Das Eigentum der Mitschüler wird geachtet.

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zerstörung:

         - materieller Ersatz

         - Selbstreparatur, falls fachgerecht möglich sowie zusätzlich je nach Schwere

           des Falles stundenweise gemeinnützige Arbeit

         - schulische Ordnungsmaßnahmen nach § 39 Schulgesetz

(2) Bei anderen Verstößen gegen § 1 wird ebenfalls gemeinnützige Arbeit, eine Ordnungsmaßnahme oder ein kurzfristiger, vorübergehender Ausschluss aus

dem Unterricht angeordnet (Mitteilung an Eltern).

(3) Das Rauchen ist nicht nur im Schulgebäude, sondern auch an folgenden direkt

angrenzenden Orten verboten:

         - im Bereich des Turnhallen- und Sportgeländes,

         - im Bereich der Straße Kindergarten bis Kreuzungsbereich

         - im Kreuzungsbereich Mühlenstraße/Schulberg.

Bei Verstößen gegen das Rauchverbot werden Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen  eingeleitet.

(4) Zuspätkommen wird notiert und bestraft:

         - Nacharbeit

         - in Wertung bei Kopfnoten einbeziehen (Pünktlichkeit – Ordnung)

(5) Nicht erledigte Hausaufgaben und Unterrichtsaufgaben sollten in der Lernwerkstatt nachgearbeitet werden.

(6) Bei Schulschwänzerei informiert der Lehrer umgehend die Eltern. Als Ordnungsmaßnahme wird ein Verweis erteilt. Im Wiederholungsfall wird ein

Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

 § 5 Sonstiges

(1) Freistunden: Schüler der Klassenstufen 9 und 10, deren Eltern das schriftliche Einverständnis gegeben haben, dürfen das Schulgelände verlassen. Sowohl in diesem Fall als  auch bei unbefugtem Verlassen des Schulgeländes besteht kein Versicherungsschutz durch die Schule.

Der Aufenthalt im Schulclub und in der Lernwerkstatt ist in diesen Freistunden

für alle Schüler möglich. Für Schüler ohne Freistundenerlaubnis besteht die

Notwendigkeit, sich in dieser Zeit im Schulclub bzw. in der Lernwerkstatt aufzuhalten, ebenso für Fahrschüler in Wartezeiten.

(2) Im gesamten Schulgelände gilt Rad- und Mopedfahrverbot.

(3) Während des Unterrichtes ist die Benutzung des Handys und aller anderen im Unterricht nicht benötigten elektronischen Geräte verboten, anderenfalls werden diese Geräte eingezogen.

(4) Auswärtige Schüler, die auf Verkehrsmittel angewiesen sind, holen bei Ausfall die Entscheidung der Schulleitung ein (telefonische Verbindung), es werden je nach Situation Einzelfallentscheidungen getroffen.

(5) Bei Schüler-Sachschäden muss die Schadensmeldung am selben Tag erfolgen. (Es sind nur Gegenstände versichert, die für den Unterricht benötigt werden.)

(6) Die Gebührenordnung im Schulbereich setzt fest, dass Verwaltungsgebühren zur Anwendung kommen können (z.B. Schulbescheinigungen, Kopien und -beglaubigungen, Zweitschriften von Schülerausweisen und Zeugnissen).

(7) Im Krankheitsfall ist immer bis 8.00 Uhr die Schule telefonisch zu verständigen, eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.

 Niederwiesa, den 11. 07. 2008

 

 

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an der Mittelschule Niederwiesa

nach dem Beschluss der 293. Kultusministerkonferenz vom 22.02.2001

A. Allgemeines 

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Freiarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts. 

Die Mittelschule Niederwiesa gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes.

B. Regeln für jede Nutzung

Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Passwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden bzw. diesen vorschriftsmäßig herunterzufahren. 

Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen. 

Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. 

Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. 

 

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet, ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. 

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

Versenden von Informationen in das Internet 

Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. 

Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.

Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten. 

C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes

Nutzungsberechtigung, Benutzerausweis

Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule. 

Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schülerinnen sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. 

Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht in der Lernwerkstatt möglich. 

D. Schlussvorschriften

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. 

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. 

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. 

 

I. Schwendel                                                                         H.Kühn

Schulleiterin                                                                          PITKO