Hausordnung
der
Mittelschule Niederwiesa
In Übereinstimmung mit dem Schulgesetz, der Schulordnung und den
Vorschriften zur Aufsichtspflicht gilt an der Mittelschule Niederwiesa
folgende Hausordnung, erlassen durch Beschluss der Schulkonferenz am 10.
07. 08 und gültig ab 25. 08. 08.
§ 1 Grundsätze
(1)
Schüler und Lehrer beachten die allgemeinen Grundsätze der Höflichkeit
und
Rücksichtnahme.
(2)
Niemand darf bei uns mit Wort und Tat angegriffen werden.
(3)
Alle Lehrer sind gegenüber allen Schülern weisungsberechtigt und
aufsichtspflichtig.
(4)
Alle Schüler tragen dem Schulalltag entsprechend angemessene Kleidung.
Kopfbedeckungen sind beim Betreten der Schule/im Unterricht
abzusetzen.
§ 2 Unterricht
(1)
Lehrer und Schüler dürfen während des Unterrichtes nicht gestört
werden.
(2)
Alle Schüler stehen zum Unterrichtsbeginn auf.
(3)
Essen und Kaugummikauen sind im Unterricht nicht gestattet. Ausnahmen
werden vom Lehrer festgelegt.
(4)
Die Benutzung der Toilette sollte während des Unterrichtes die Ausnahme
bleiben.
(5)
Unterrichtszeiten:
Beginn: 7.45 Uhr
1. Block:
7.45 - 9.15 Uhr
Pause:
9.15 - 9.35 Uhr
2. Block:
9.35 - 11.05 Uhr
Pause:
11.05 - 11.35 Uhr
3. Block:
11.35 - 13.05. Uhr
Pause:
13.05 - 13.25 Uhr
4. Block:
13.25 - 14.55 Uhr (13.25 – 14.10)
oder
5. Lernblock: 14.10 –
15.40 Uhr
§ 3 Pausen
(1)
Während der Pausen sind die Fenster geschlossen, sofern die Klasse nicht
durch einen Lehrer beaufsichtigt wird.
(2)
Am Ende jeder großen Pause klingelt es 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn
vor.
Unmittelbar
nach dem Vorklingeln ist jeder Lehrer und Schüler an seinem Arbeitsplatz
und bereitet sich auf den Unterricht vor. Alle nicht zum Unterricht gehörenden
Sachen werden in der Schultasche aufbewahrt.
(3)
1. Pause: Für alle Schüler gibt es eine freiwillige Hofpause.
2.
Pause: Alle Schüler halten sich bei entsprechendem Wetter auf dem Hof
auf.
Die
Hofpause endet 11.25 Uhr, nach dem entsprechenden akustischen Signal
gehen alle Schüler in ihr Unterrichtszimmer.
3.
Pause: Alle Schüler halten sich im Schulgebäude auf. Der Wechsel des
Schulgebäudes
erfolgt zügig.
(4)
Während der 2. Pause unterstützen Schüler die Aufsicht.
Die
Materialausgabe zur Pausengestaltung erfolgt durch beauftragte Schüler.
Spiel-
und Sportgeräte können nur bei Vorlage des Schülerausweises oder
ähnlicher
Dokumente ausgeliehen werden.
§
4 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
(1)
Mit Einrichtungsgegenständen der Schule gehen wir schonend um. Das
Eigentum der Mitschüler wird geachtet.
Bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zerstörung:
- materieller Ersatz
- Selbstreparatur, falls fachgerecht möglich sowie zusätzlich je
nach Schwere
des Falles
stundenweise gemeinnützige Arbeit
- schulische Ordnungsmaßnahmen nach § 39 Schulgesetz
(2)
Bei anderen Verstößen gegen § 1 wird ebenfalls gemeinnützige Arbeit,
eine Ordnungsmaßnahme oder ein kurzfristiger, vorübergehender Ausschluss
aus
dem
Unterricht angeordnet (Mitteilung an Eltern).
(3)
Das Rauchen ist nicht nur im Schulgebäude, sondern auch an folgenden
direkt
angrenzenden
Orten verboten:
- im Bereich des Turnhallen- und Sportgeländes,
- im Bereich der Straße Kindergarten bis Kreuzungsbereich
- im Kreuzungsbereich Mühlenstraße/Schulberg.
Bei
Verstößen gegen das Rauchverbot werden Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen
eingeleitet.
(4)
Zuspätkommen wird notiert und bestraft:
- Nacharbeit
- in Wertung bei Kopfnoten einbeziehen (Pünktlichkeit – Ordnung)
(5)
Nicht erledigte Hausaufgaben und Unterrichtsaufgaben sollten in der
Lernwerkstatt nachgearbeitet werden.
(6)
Bei Schulschwänzerei informiert der Lehrer umgehend die Eltern. Als
Ordnungsmaßnahme wird ein Verweis erteilt. Im Wiederholungsfall wird ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren
eingeleitet.
§ 5 Sonstiges
(1)
Freistunden: Schüler der Klassenstufen 9 und 10, deren Eltern das
schriftliche Einverständnis gegeben haben, dürfen das Schulgelände
verlassen. Sowohl in diesem Fall als auch
bei unbefugtem Verlassen des Schulgeländes besteht kein
Versicherungsschutz durch die
Schule.
Der
Aufenthalt im Schulclub und in der Lernwerkstatt ist in diesen Freistunden
für
alle Schüler möglich. Für Schüler ohne Freistundenerlaubnis besteht
die
Notwendigkeit,
sich in dieser Zeit im Schulclub bzw. in der Lernwerkstatt aufzuhalten,
ebenso für Fahrschüler in Wartezeiten.
(2)
Im gesamten Schulgelände gilt Rad- und Mopedfahrverbot.
(3)
Während des Unterrichtes ist die Benutzung des Handys und aller anderen
im Unterricht nicht benötigten elektronischen Geräte verboten,
anderenfalls werden diese Geräte eingezogen.
(4)
Auswärtige Schüler, die auf Verkehrsmittel angewiesen sind, holen bei
Ausfall die Entscheidung der Schulleitung ein (telefonische Verbindung),
es werden je nach Situation Einzelfallentscheidungen getroffen.
(5)
Bei Schüler-Sachschäden muss die Schadensmeldung am selben Tag erfolgen.
(Es sind nur Gegenstände versichert, die für den Unterricht benötigt
werden.)
(6)
Die Gebührenordnung im Schulbereich setzt fest, dass Verwaltungsgebühren
zur Anwendung kommen können (z.B. Schulbescheinigungen, Kopien und
-beglaubigungen, Zweitschriften von Schülerausweisen und Zeugnissen).
(7)
Im Krankheitsfall ist immer bis 8.00 Uhr die Schule telefonisch zu
verständigen, eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.
Niederwiesa, den 11. 07. 2008