Mit dem 21.07.2006 trat eine
Verwaltungsvorschrift in Kraft, die eine Förderung für Kinder mit einer
Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
von der Grundschule bis zur Abschlussprüfung möglich macht!
An
unserer Schule wird seit mehreren Jahren erfolgreich mit Kindern, die eine
nachgewiesene Leserechtschreibschwäche haben, gearbeitet. Dabei steht die
Förderung in den Klassen 5 – 7 im Vordergrund. Ab Klasse 8 werden
Hilfen angeboten, die in oben genannter Verwaltungsvorschrift verankert
sind. Dazu gehört auch: